Essig gegen Unkraut: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen

Unkraut, Beikraut, Wildkraut? Vielen Hobbygärtnern ist die Bezeichnung egal. Wichtig ist, dass sie den Wildwuchs loswerden. Geht das mit Essig?

Quelle: www.msn.com/de-de/foodanddrink/newstrends/essig-gegen-unkraut-bis-zu–euro-bugeld-drohen/ar-AA19g9Py

Alle Mittel, die als Unkrautvernichter eingesetzt werden, unterliegen dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG). Das bedeutet, dass ihre Verwendung verboten ist. Im § 12 Abs. 2 PflSchG heißt das konkret: „Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen […] angewandt werden.“ Dieses Verbot schließt sowohl die Unkrautbekämpfung mit Essig als auch mit Salz mit ein.

Essig als Unkrautbekämpfungsmittel – Eine umweltfreundliche Alternative

Unkrautbekämpfungsmittel gibt es viele auf dem Markt. Doch viele dieser Mittel sind giftig und schaden nicht nur den unerwünschten Pflanzen, sondern auch der Umwelt und den Tieren. Eine umweltfreundliche Alternative ist Essig als Unkrautbekämpfungsmittel.

Essig ist ein bekanntes Haushaltsprodukt und besteht hauptsächlich aus Wasser und Essigsäure. Essigsäure ist ein natürliches Herbizid und kann bei direktem Kontakt mit Pflanzen dazu führen, dass diese absterben. Dabei ist Essig als Unkrautbekämpfungsmittel nicht nur umweltfreundlich, sondern auch günstig und einfach anzuwenden.

Die Anwendung von Essig als Unkrautbekämpfungsmittel ist sehr einfach. Einfach den Essig in eine Sprühflasche füllen und auf die unerwünschten Pflanzen sprühen. Dabei sollte der Essig möglichst direkt auf die Blätter und Stängel der Pflanzen aufgetragen werden. Je nach Größe der Pflanzen kann es notwendig sein, den Vorgang mehrmals zu wiederholen. Ein wichtiger Faktor bei der Anwendung von Essig als Unkrautbekämpfungsmittel ist jedoch die Dosierung. Eine zu hohe Dosierung kann auch andere Pflanzen in der Umgebung schädigen. Deshalb ist es ratsam, Essig nur gezielt und in Maßen einzusetzen.

Ein weiterer Vorteil von Essig als Unkrautbekämpfungsmittel ist, dass es schnell wirkt. Bereits nach wenigen Stunden können erste Ergebnisse sichtbar sein. Im Gegensatz zu herkömmlichen Unkrautbekämpfungsmitteln, die oft mehrere Tage oder sogar Wochen brauchen, um zu wirken, ist Essig eine schnelle und effektive Alternative.

Allerdings gibt es auch einige Nachteile bei der Verwendung von Essig als Unkrautbekämpfungsmittel. So kann die Essigsäure auch den Boden übersäuern und so das Wachstum anderer Pflanzen beeinträchtigen. Auch sollten bei der Anwendung von Essig als Unkrautbekämpfungsmittel Schutzmaßnahmen ergriffen werden, da die Essigsäure die Augen und die Haut reizen kann.

Insgesamt ist Essig als Unkrautbekämpfungsmittel eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Unkrautbekämpfungsmitteln. Es ist einfach anzuwenden, günstig und schnell wirksam. Allerdings sollten bei der Anwendung einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden und es sollte nur gezielt und in Maßen eingesetzt werden, um negative Auswirkungen auf andere Pflanzen und den Boden zu vermeiden.

Essig als Unkrautvernichter ist verboten

Alle Mittel, die als Unkrautvernichter eingesetzt werden, unterliegen dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG). Das bedeutet, dass ihre Verwendung verboten ist. Im § 12 Abs. 2 PflSchG heißt das konkret: „Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen […] angewandt werden.“ Dieses Verbot schließt sowohl die Unkrautbekämpfung mit Essig als auch mit Salz mit ein.

Es gibt jedoch Ausnahmen.

So erklärt das Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) auf seiner Internetseite, dass Essig als Grundstoff gemäß EU-Verordnung 2015/1108 zwar grundsätzlich nur als Fungizid oder Bakterizid eingesetzt werden dürfe, aber auch für den Einsatz als Herbizid zur Unkrautbekämpfung in „medicinal aromatic and perfume crops“ (Heilpflanzen) gemäß EU-Durchführungverordnung 2019/149 sei das Hausmittel erlaubt. Dabei handelt es sich jedoch um Essig in Lebensmittelqualität (maximaler Säuregehalt: 10 Prozent). Essigesssäure hingegen ist nur als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln gestattet. Das bedeutet, dass sie stark verdünnt werden muss. Jedoch darf das Pflanzenschutzmittel dann nicht auf befestigten Freilandflächen wie Terrassen, Plätzen, Wegen, Bordsteinen oder Gehwegen angewendet werden (sie §12 Absatz 2 PflSchG).

„Werden Salz und Essig anderweitig eingesetzt, liegt ein Verstoß gegen die gute fachliche Praxis vor“, so das StMELF. Wer sich dem Gesetz widersetzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Wir benutzen Cookies, um Inhalte, Werbeeinblendungen für Sie zu personalisieren, Social-Media-Verknüpfungen zu ermöglichen und Besucherdaten zu analysieren. Wir teilen Informationen zu unserer Seitennutzung mit Social Media-, Werbe- und Analytik-Partnern. Sie können Ihre "Cookie-Einstellungen" jederzeit mit "Cookies verwalten" ändern.Datenschutz-info

Datenschutzerklärung