Hornissenbekämpfung in Leipzig, Halle, Torgau & Wurzen
Schnell reagieren – Situation bewerten – sicher absichern
Hornissen sind geschützte Nutzinsekten und wichtige Bestandteile unseres Ökosystems. Dennoch kann ein Hornissennest am oder im Gebäude – insbesondere bei Allergikern, Kindern oder im gewerblichen Umfeld – ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Wir unterstützen Privatkunden und Gewerbebetriebe mit einer strukturierten, fachgerechten und gesetzeskonformen Bewertung und – wenn zulässig – Durchführung einer Hornissenbekämpfung bzw. Umsiedlung.
Inhaltsverzeichnis
🛡️ Rechtliche Hinweise – besonderer Artenschutz & Genehmigungspflicht
In Deutschland unterliegen Hornissen einem besonderen gesetzlichen Schutz. Das bedeutet:
🔹 Schutzstatus nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Hornissen gehören zu den Arten, die nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt sind. Das Schutzsystem umfasst unter anderem:
Lebende Tiere dürfen nicht beunruhigt, gefangen, verletzt oder getötet werden (§ 44 Abs. 1 BNatSchG).
Lebensstätten und Nester dürfen nicht ohne vernünftigen Grund beschädigt oder zerstört werden (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).
Verstöße können erhebliche Bußgelder zur Folge haben.
🔹 Genehmigungspflicht für Entfernung oder Umsiedlung
Die Beseitigung, Umsiedlung oder Bekämpfung eines Hornissennests ist nur in Ausnahmefällen rechtlich zulässig – und nur mit einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde (z. B. beim Umweltamt oder Landratsamt).
Gründe für eine Erlaubnis können sein:
Gefährdung von Menschen, insbesondere bei Allergikern, Kindern oder Publikumsverkehr
besondere Objektlagen, in denen ein Nest nicht umgangen werden kann
wenn keine anderen geeigneten Schutzmaßnahmen möglich sind
Vor dem Entfernen oder Bekämpfen muss eine fachliche Prüfung erfolgen, und der Antrag sollte schriftlich mit Begründung eingereicht werden. Nach Genehmigung kann ein sachkundiger Schädlingsbekämpfer mit der Umsetzung oder Entfernung beauftragt werden.
1. Erstkontakt & Einschätzung
Sie schildern uns:
Wo befindet sich das Nest? (Dachboden, Rollladenkasten, Schuppen, Baum etc.)
Seit wann besteht Aktivität?
Gibt es Allergiker, Kinder oder Publikumsverkehr?
Wurde bereits versucht einzugreifen?
Wir prüfen zunächst, ob eine Maßnahme rechtlich zulässig und fachlich notwendig ist.
2. Analyse vor Ort – Befallsaufnahme
Vor jeder Maßnahme erfolgt eine strukturierte Prüfung:
Artbestimmung (Hornisse oder Wespenart)
Lage, Größe und Aktivität des Nestes
Gefahrenanalyse für Bewohner oder Kunden
bauliche Gegebenheiten
rechtliche Zulässigkeit (Naturschutzrecht)
Hornissen unterliegen einem besonderen Schutz nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG). Maßnahmen dürfen nur bei nachgewiesener Gefährdung erfolgen.
3. Maßnahmenplan – gezielt statt pauschal
Je nach Situation:
Beratung & Beobachtung (wenn keine Gefährdung vorliegt)
ggf. Abstimmung mit zuständiger Naturschutzbehörde
fachgerechte Behandlung
Sicherung von Hohlräumen nach Abschluss
Dokumentation im Gewerbebereich
Ziel ist stets eine sichere Lösung unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.
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Schädlingsprobleme im Allgemeinen erfordern Fachwissen, Erfahrung und gesetzeskonformes Arbeiten.
Warum Sie mit uns auf der sicheren Seite sind:
🟢 TRGS-konforme & rechtssichere Durchführung
🟢 Einsatz moderner, gesicherter Ködersysteme
🟢 Dokumentation für Behörden & Betreiber
🟢 Strukturierte Intervall- und Präventionskonzepte
🟢 Regionaler Ansprechpartner mit schneller Reaktionszeit
Es ist unerlässlich, dass Ihr Unternehmen seine wertvollsten Güter vor Schädlingsbefall schützt und gleichzeitig alle Sicherheitsvorschriften einhält. Wir können Ihnen dabei helfen.
Kosten einer Hornissenbekämpfung
Die Kosten hängen ab von:
Lage und Zugänglichkeit
behördlicher Abstimmung
Entfernung zum Objekt (Fahrtkosten)
Richtwerte (Orientierung):
Privatobjekte: in der Regel zwischen 130,00 € – 250,00 € netto
Gewerbeobjekte: in der Regel zwischen 130,00 € – 300,00 € netto
Nach der Vor-Ort-Analyse erhalten Sie eine transparente Einschätzung.
Warum schnelles Handeln wichtig ist
Hornissenvölker wachsen im Sommer deutlich an.
Frühe Bewertung verhindert unnötige Risiken, rechtliche Probleme und Gefährdungssituationen.
Ihr nächster Schritt
Sie vermuten ein Hornissennest in Ihrem Objekt?
Kontaktieren Sie uns für eine fachliche Einschätzung
Einsatzgebiet: Leipzig · Halle · Torgau · Wurzen + Umgebung
Tipps & Tricks
Abstand halten & nicht provozieren
Keine hektischen Bewegungen
Nicht nach Hornissen schlagen
Nest nicht manipulieren
Lebensmittel sichern
Süße Speisen abdecken
Mülltonnen geschlossen halten
Fallobst entfernen
Zugänge ins Haus sichern
Fenster mit Fliegengitter ausstatten
Rollläden vorsichtig bedienen
Dach- und Fassadenbereiche regelmäßig kontrollieren
Richtiges Verhalten bei einzelnen Hornissen
Nicht anpusten
Mit leichtem Wassernebel arbeiten
Dunkle, stark duftende Kleidung vermeiden
⚠ Wann professionelle Hilfe notwendig ist
Nest im oder direkt am Gebäude
Allergiker im Haushalt
Kinder in unmittelbarer Nähe
Publikumsverkehr im Gewerbe
Unsicherheit bezüglich Artbestimmung
Q & A
1) Sind Hornissen gefährlich?
Hornissen gelten als weniger aggressiv als ihr Ruf.
Sie greifen meist nur bei direkter Neststörung an.
Gefährlich wird es:
bei Allergikern
bei Stichen im Mund-/Rachenbereich
bei Manipulation des Nestes
bei mehreren gleichzeitigen Stichen
2) Stehen Hornissen unter Naturschutz?
Ja. Hornissen sind besonders geschützt (§ 44 BNatSchG).
Das bedeutet:
Nester dürfen nicht eigenständig zerstört werden.
Eine Entfernung ist nur bei begründeter Gefährdung erlaubt.
Oft ist eine behördliche Abstimmung erforderlich.
3) Darf ich ein Hornissennest selbst entfernen?
Nein. Eigenständige Entfernung kann:
Bußgelder nach sich ziehen
zu erheblichen Verletzungen führen
gegen Naturschutzrecht verstoßen
Eine fachliche Bewertung ist zwingend.
4) Wie lange bleibt ein Hornissennest aktiv?
Nestbau im Frühjahr
Hochphase im Sommer
Absterben des Volkes im Herbst
Das alte Nest wird im Folgejahr in der Regel nicht wieder besiedelt.
5) Ist ein Hornissenstich gefährlicher als ein Wespenstich?
Die Giftmenge ist nicht grundsätzlich gefährlicher.
Entscheidend ist die individuelle Reaktion.
6) Muss ich ein Hornissennest melden?
Bei notwendiger Entfernung erfolgt häufig eine Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durch den Fachbetrieb oder dem Auftraggeber.
7) Wer übernimmt die Kosten bei einem Hornissennest?
Die Kostenübernahme hängt vom Einzelfall, der Ursache und der Objektart ab. Eine pauschale Aussage ist rechtlich nicht möglich.
🏠 In Mietwohnungen
Grundsätzlich gilt:
🔹 Bauliche Ursache → häufig Vermieter
Befindet sich das Hornissennest:
im Rollladenkasten
im Dachbereich
in Fassadenhohlräumen
in baulichen Schwachstellen
und ist dies auf die Gebäudesubstanz zurückzuführen, kann die Zuständigkeit beim Eigentümer liegen.
Eigentümer unterliegen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, sie müssen Gefahrenquellen am Gebäude grundsätzlich beseitigen oder absichern.
🔹 Nutzungsbedingte Ursache → ggf. Mieter
Wurde das Nest durch begünstigende Umstände im unmittelbaren Einflussbereich des Mieters gefördert (z. B. dauerhafte Lebensmittelquellen auf dem Balkon), kann die Kostenfrage im Einzelfall anders bewertet werden.
Entscheidend ist immer die konkrete Ursache.
📄 Wichtig für Mieter
Befall unverzüglich schriftlich melden.
Keine eigenmächtige Entfernung vornehmen.
Fotos und Datum dokumentieren.
Eine professionelle Begutachtung hilft, die Verantwortlichkeit objektiv zu klären.
🏢 Bei Eigentümern (Einfamilienhaus)
Eigentümer tragen grundsätzlich selbst die Kosten für Maßnahmen am eigenen Gebäude.
🏢 Hausverwaltungen & Gewerbe
Bei gewerblichen Objekten gilt:
Betreiber tragen Verantwortung für die Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden.
In öffentlich zugänglichen Bereichen kann schnelles Handeln im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich sein.
Die Kostenfrage wird intern zwischen Eigentümer und Betreiber geregelt.
🛡️ Zahlt die Versicherung?
In der Praxis:
Standard-Hausratversicherungen übernehmen Schädlingsbekämpfung meist nicht automatisch.
Gebäudeversicherungen decken Hornissennester in der Regel ebenfalls nicht standardmäßig ab.
Einige Tarife enthalten Zusatzbausteine für Schädlingsbekämpfung.
Ob eine Kostenübernahme erfolgt, hängt ausschließlich vom individuellen Versicherungsvertrag ab.
Eine verbindliche Auskunft kann nur die jeweilige Versicherung geben.
⚖️ Besonderheit bei Hornissen (Naturschutz)
Da Hornissen besonders geschützt sind (§ 44 BNatSchG):
Eine Bekämpfung oder Umsiedlung darf nur mit behördlicher Genehmigung erfolgen.
Die Genehmigungspflicht ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Kostenverteilung zwischen Eigentümer und Mieter.
🧭 Zusammengefasst
Die Kostenübernahme richtet sich nach:
Ursache des Befalls
Lage des Nests
Miet- oder Eigentumsverhältnis
Versicherungsvertrag
Eine fachliche Bewertung schafft Klarheit und verhindert spätere Streitigkeiten.
Jetzt professionelle Unterstützung sichern
Schädlingsprobleme im Allgemeinen erfordern Fachwissen, Erfahrung und gesetzeskonformes Arbeiten.
Warum Sie mit uns auf der sicheren Seite sind:
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