Wenn Gesundheitsgefahren abgewehrt werden können, kann man den Sanierungsaufwand mit dem Finanzamt teilen Eine Eigentumswohnung war vom Echten Hausschwamm befallen. Auf den Eigentümer kamen durch die Sanierung erhebliche Kosten zu. In der Steuererklärung setzte der Eigentümer die Kosten als außergewöhnliche Belastungen an – ohne Erfolg. Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH, Az. VI R 70/10) entschied, […]